LOSYCO wehrt Patentangriff eines Mitbewerbers gegen die Schienenkonstruktion LOXrail erfolgreich ab

Bielefeld – In dem am 8. März 2018 verkündeten Urteil (Az. 4c O 8/17) hat die 4c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf klargestellt, dass das neuartige Konstruktionsprinzip der LOXrail des Intralogistik-Spezialisten LOSYCO den deutschen Teil des Klagepatents eines Mitbewerbers nicht verletzt. Da gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden kann, ist es noch nicht rechtskräftig. Allerdings ist LOSYCO zuversichtlich, auch in weiteren Instanzen erfolgreich zu sein, und hat überdies gegen die Erteilung des Patents des Mitbewerbers Einspruch eingelegt, um die Nichtigkeit des Patents in allen Ländern, in denen es überhaupt noch gilt, zu erwirken. Wie LOSYCO-Geschäftsführer Derek P. Clark betont, sendet das jetzt vom Landgericht verkündete Urteil ein wichtiges Signal an die gesamte Branche: „Gerade im Maschinen- und Anlagenbau werden innovative Intralogistik-Lösungen stark nachgefragt. Die Gerichtsentscheidung hat zwischenzeitlich aufkeimende Unsicherheiten im Markt ausgeräumt. Abgesichert durch die erstinstanzliche Entscheidung des international anerkannten Fachgerichts können Maschinenbauer und andere Hersteller massiver Bauteile auf unser neues System zur Schwerlastbeförderung zugreifen. Die bauteiloptimierte Konstruktion aus Führungswelle, Profil und nur einer rastenden Klemmleiste macht die LOXrail besonders wirtschaftlich und montagefreundlich. Von der Universität Dortmund durchgeführte Zugprüfungen haben zudem die Stabilität des gesamten Aufbaus gegen einwirkende Aushubkräfte nachgewiesen.“ Mit der LOXrail lassen sich selbst sperrige, tonnenschwere Lasten wie Maschinen, Motoren oder ganze Baugruppen leichtgängig bewegen. Das System ist mit Führungswellen in Durchmessern von 25 mm und 40 mm zum Transport von Lasten bis 10 bzw. 40 t erhältlich. Die bodenbündig installierten Schienen eignen sich dank des flexiblen Schienenlayouts auch ideal zum Einbau in bestehende Werkshallen.

Porträt eines Mannes mit hellem lockigem Haar und Brille, der einen dunklen Anzug und ein gestreiftes Hemd trägt, vor einem neutralen Hintergrund.

LOSYCO-Geschäftsführer Derek P. Clark: „Das Gerichtsurteil stärkt die Innovationskraft und kommt damit der gesamten Branche zugute.“